Unsere Ärztinnen und Ärzte sind nicht in der Beta Klinik angestellt, sondern arbeiten im Beta-Klinik-Campus-Verbund als feste Kooperationspartner und führen eigene Facharztpraxen. Jeder von ihnen (Operateur, Anästhesist, Konsiliararzt) rechnet die erbachten Leistungen (Arztgespräche oder Behandlungen) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ § 6a) ab.
Für die Krankenhausleistungen (Kosten für die OP-Nutzung, Verpflegung oder beispielsweise Pflegepersonal usw.) wird eine sogenannte DRG-Fallpauschale (Diagnosis Related Groups; diagnosebezogene Fallgruppen) gemäß Teil A) der Fallpauschalenverordnung „Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen“ abgerechnet. Diese Kosten werden anteilig oder vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
Da die Beta Klinik ein nach § 30 GewO zugelassenes Krankenhaus ist, muss zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent berechnet werden.